Jugendschutz

… ist wichtig! Schließlich willst auch du ohne Risiken feiern und Spaß haben. Und ja, das geht auch ohne Alkohol ;). 

Daher haben wir Vorlagen des Jugendschutz Gesetzes zu erfüllen, um für deine eigene Sicherheit und Gesundheit zu Sorgen. 

Ausweißpflicht!

Bitte Ausweis vorzeigen.

Alle Gäste der Party benötigen beim Einlass ihren gültigen Personalausweis, Schülerausweis oder Muttizettel mit Namen, Alter, Adresse, Datum und Unterschrift der Eltern.

Zeiten

Schlafenzeit!

Wie wir alle dieses Wort hassen. Aber Schlaf ist wichtig! Daher geht die Party bis 24:00 Uhr. (Diese Regelung gilt nur, da wir freier Träger der Jugendarbeit sind und damit alle ab 14 Jahren bis 24 Uhr ohne Muttizettel feiern dürfen.)

JuSchG §5 Ab. 2

Rauchen

Ein bisschen Nebel muss sein!

Ja, deshalb haben wir auch jede Menge Nebelmaschinen neben der Tanzfläche. Doch das selbst herstellen des Qualms in Form von Rauchen (egal ob Tabak, Shisha, …) ist im Club tabu. Damit schützt ihr euch und eure Mitmenschen.

Alkohol

Alkohol gehört dazu?

Nein, man kann auch ohne Alkohol Spaß haben. Wer dennoch nicht auf den Genuss verzichten kann, bekommt an der Bar Bier und Mixery. Diese werden allerdings erst beim erreichen des 16. Lebensjahres ausgegeben. Natürlich gibt es auch jede Menge alkoholfreie Getränke.

Kenn dein Limit!

Du bist 16 oder älter? Dann stehen dir einige alkoholhaltige Getränke zu Verfügung. Doch bevor du toggelnd nach Hause geschleppt werden musst, beachte, dass nicht der der Coolste ist, der am meisten Promille intus hat, sondern der, der sein Trinkverhalten kontrollieren kann und weiß, wann Schluss ist!

Bei Verstößen gegen diese Vorschriften, ist unverzüglich die Location zu verlassen!